Geburt, Ehe und Tod von Lina Martha Böhme (geb. Bergk), Teil 3/3
In meinem Schreibtisch lagen seit Ende November drei verschiedene Urkundenkopien von Lina Martha Böhme (geb. Bergk), die ich aus dem Standesamt Pulsnitz beantragt habe. Bei diesen drei Urkundenkopien handelt es sich um eine Kopie der Geburtsurkunde, um eine Kopie der Eheurkunde und schließlich um eine Kopie der Sterbeurkunde. In diesem dritten und letzten Teil zeige ich den Inhalt der Sterbeurkunde von Lina Martha Böhme (geb. Bergk) auf.
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Die Sterbeurkunde ist unter der Nr. 14/1918 dokumentiert. Der Inhalt lautet wie folgt:
Oberlichtenau, am 11. Juni 1918
Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit nach bekannt Frau Amalie Auguste verwitwete Bergk geborene Nitsche wohnhaft in Oberlichtenau in Nr. 143 und zeigte an, daß Frau Lina Martha Böhme geborene Bergk 29 Jahr 5 Monate 2 Tage alt, evangelisch-lutherischer Religion, wohnhaft in Oberlichtenau in Nr. 8 B geboren zu Oberlichtenau, verheiratet mit dem Steinarbeiter Max Oskar Böhme Tochter des verstorbenen Tagearbeiters Friedrich Bergk und seiner Ehefrau Amalie Auguste Bergk geborenen Nitsche, wohnhaft in Oberlichtenau zu Oberlichtenau in ihrer Wohnung am zehnten Juni des Jahres tausend neunhundert und achtzehn Vormittags um fünf Uhr [d.h. morgens 5 Uhr – Anmerk. v. MJ] verstorben sei. Die Anzeigende erklärte, daß sie bei dem Sterbefall der Böhme zugegen gewesen sei.Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
Amalie Auguste verw. Bergk geb. NitscheDer Standesbeamte Jenichen
Aus diesem Dokument ist zu entnehmen, dass Lina Martha Böhme geb. Bergk am 10. Jun 1918 in der morgendliche Frühe um 5 Uhr in Oberlichtenau verstarb. Ihr Mann Max Oskar Böhme und ihre Amalie Auguste Bergk (geb. Nitsche) lebten zu diesem Zeitpunkt noch. Lina Martha Böhme geb. Bergk hinterließ eine Tochter im Alter von ca. 9 Jahren: Martha Margaretha Hummig (geb. Böhme).
Über die Todesursache ist in der Sterbeurkunde nicht zu entnehmen. Das ist insofern selbstverständlich, da die Todesursachen allgemein nie in die Sterbeurkunden erwähnt werden. Sterbeurkunden dokumentieren nur den Zeitpunkt des Todes, wer den Tod des Verstorbenen angezeigt hat und ggf. welche Personen einer Ehe hinterblieben sind.
Ein interessanter Fakt ist, dass der Standesbeamte, der die Sterbeurkunde unterzeichnet hat, jene Person ist, die auch die Geburtsurkunde der Verstorbenen unterzeichnet hat.
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